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Handlauf nachrüsten: Kosten, Aufwand und Fördermöglichkeiten

Handlauf nachrüsten: Kosten, Aufwand und Fördermöglichkeiten

Warum lohnt sich die Nachrüstung?

In Deutschland sind Treppen ab drei Stufen grundsätzlich mit einem Handlauf auszustatten
(Details und Ausnahmen siehe Vorschriften & DIN).
Viele Landesbauordnungen verlangen für notwendige Treppen eine Handlauf-/Geländerhöhe um 90 cm;
bei Absturzhöhen > 12 m muss das Geländer 110 cm hoch sein – ergonomisch sinnvoll ist dann ein
zweiter Handlauf auf 85–90 cm
(siehe Handlauf-Höhe).
Rutschunfälle auf Treppen zählen zu den häufigsten Unfallursachen – ein nachträglich montierter Handlauf erhöht die Sicherheit, unterstützt Kinder, Senior:innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkung, steigert den Wohnkomfort und hilft, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Kostenfaktoren beim Nachrüsten eines Handlaufs

Materialpreise (Orientierung)

  • Holz (einfach, DIY): ca. 8–50 €/m (Material); Zubehör wie Halter/Endkappen zusätzlich.
  • Hochwertiges Holz / Edelstahl: ca. 100–300 €/m (Material), je nach Profil/Oberfläche.
  • Zubehör: Halterungen, Endkappen, Verbinder meist ca. 7–20 € pro Stück.

Montagekosten

  • Eigenleistung: Mit passenden Bausätzen möglich; wichtig sind korrektes Aufmaß, stabile Befestigung und normgerechte Höhe (meist 85–90 cm). Praxisanleitung:
    Handlauf selbst montieren.
  • Fachbetrieb: Aufwand abhängig von Länge, Untergrund, Anschlussdetails; bei reiner Wand-Handlauf-Nachrüstung in der Regel günstiger als komplette Geländeranlagen.

Weitere Faktoren

  • Länge & Halterabstand: Halter im Abstand von ca. 80–100 cm; je Ende 10–15 cm eingerückt.
  • Profil & Ergonomie: Rund/oval, Ø ca. 30–45 mm; Wandabstand ≥ 50 mm;
    Enden abrunden/abwinkeln. Mehr dazu:
    Höhe & Ergonomie,
    Holzarten im Vergleich.
  • Innen/Außen: Außen wetterbeständige Materialien (z. B. Edelstahl, geeignetes Holz) einplanen.

Aufwand: Planung bis Montage

  1. Seite wählen & Länge ermitteln: Treppenseite festlegen; Länge inkl. waagerechter
    30-cm-Verlängerungen an Anfang/Ende messen.
  2. Höhe bestimmen: Für Erwachsene meist 85–90 cm; Normbereich
    80–115 cm. Bei Brüstungshöhen um 110 cm zweiten Handlauf auf 85–90 cm ergänzen.
  3. Profil/Material wählen: Rund/oval (30–45 mm) griffsicher; Wandabstand ≥ 50 mm.
  4. Halter planen: Endseitig 10–15 cm vom Ende; dazwischen 80–100 cm.
  5. Montage & Prüfung: Anzeichnen, bohren, Halter setzen, Handlauf befestigen, Endkappen montieren; auf durchgehende, griffsichere Führung achten.

Fördermöglichkeiten

Pflegekasse (§ 40 SGB XI)

  • Bis zu 4.000 € je Maßnahme (nicht rückzahlbar), bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt max. 16.000 €.
  • Voraussetzung: mind. Pflegegrad 1; die Maßnahme soll häusliche Pflege ermöglichen/erleichtern oder Selbstständigkeit herstellen.
  • Wichtig: Antrag vor Beginn stellen. Rechtsgrundlage:
    § 40 SGB XI.

KfW (Stand: 19.10.2025)

  • KfW 455-B (Investitionszuschuss Barriere­reduzierung): aktuell nicht neu beantragbar –
    offizielle Info:
    KfW-Programm 455-B.
  • KfW 159 (Altersgerecht Umbauen – Kredit): bis zu 50.000 € Darlehen pro Wohneinheit;
    Details:
    KfW-Programm 159.

Weitere Programme & Steuervorteile

  • Land/Kommunen: Regionale Zuschüsse/Darlehen prüfen (Wohnungsamt/Kommunalportale).
  • Steuer: Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % (max. 1.200 €) absetzbar
    – betrifft i. d. R. den Arbeitslohn (Rechnung aufbewahren).

Tipps & weiterführende Ratgeber

  • Doppelhandlauf/Beidseitig: Sinnvoll bei Kindern/Senior:innen oder großen Absturzhöhen –
    Doppelhandlauf: Normen & Montage.
  • Ergonomie: Rund/oval, Ø 30–45 mm, Wandabstand ≥ 50 mm; Enden 30 cm über Stufen hinausführen.
  • Dokumentation: Fotos, Skizze, Rechnungen – erleichtern Förderanträge und Nachweise.
  • Mehr Wissen:
    Vorschriften ·
    Höhe ·
    Montage-Guide ·
    Holzarten